Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich in Sachen Verkehrsrecht, Schmerzensgeld und Schadensregulierung von Deutschland aus in Italien.
Für die Mandantschaft sind wir direkt in Deutschland ansprechbar und übernehmen nach einem Verkehrsunfall in Italien die Schadensregulierung und nach Personenschäden die Geltendmachung von Schmerzensgeld in Italien da die Schmerzensgeldansprüche nach italienischem Recht um ein Vielfaches mehr betragen als dies nach deutschem Recht.
Die Durchsetzung der Regulierung von Sach- und Personenschäden sowie auch von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Italien übernehmen wir sowohl außergerichtlich bei direkten Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen in Italien als auch – wenn notwendig – im Prozess vor allen italienischen und oder deutschen Gerichten.