Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Ernesto Vecchio LL.M. mit Schwerpunkt in Internationalem Wirtschaftsrecht und insbesondere deutsch-italienischem, internationalem Wirtschafts- und Privatrecht.
Internationales Vertragsrecht - UN-Kaufrecht CISG - Handelsvertreterrecht - Erbrecht in Europa - Erbrechtsverordnung - Zweigniederlassung im Ausland - Insolvenz im Ausland - Inkasso -
In seinem Heimatland studierte Herr RA Dr. Vecchio an der Universität zu Bari Jurisprudenz und beendete in Italien seine dortige juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen. Im Anschluss daran studierte Herr RA Dr. Vecchio Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Mannheim mit dem Abschluss des Magister Legum. Während seines Studiums und danach sammelte Herr RA Dr. Vecchio Erfahrungen in verschiedenen international ausgerichteten Kanzleien in Deutschland. Im Jahre1998 wurde Herr RA Dr. Vecchio als Avvocato zugelassen, woraufhin er seine bis heute bestehende Kanzlei in Taranto (Tarent) gründete.
Ende 2005 gründete Herr RA Dr. Vecchio die eigene Anwaltskanzlei in Deutschland in Bürogemeinschaft.
Herr RA Dr. Vecchio ist u.a. Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Internationales Recht sowie Mitglied in der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.
Wir bieten Ihnen umfassende deutsch-italienische Rechtsberatung aus einer Hand.
Seit mehr als 20 Jahren ist RA Avvocato Vecchio auf dem Gebiet der deutsch-italienischen Rechtsberatung tätig. Durch seine Studienabschlüsse sowohl in Italien als auch in Deutschland und seine Berufserfahrung bietet Herr Dr. Vecchio seinen Mandanten auf dem Gebiet des deutschen und italienischen Zivilrechtes sowie auch des internationales Handels und Privatrechtes umfassende Rechtsberatung aus einer Hand.
Zu unseren Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, als auch mittelständische Unternehmen.
Unsere Leistung umfasst nicht nur rechtliche Kompetenz, sondern auch ein weitreichender Service, zu dem selbstverständlich die Zweisprachigkeit der Mitarbeiter, als auch Leistungen wie Übersetzungen, oder Verhandlungen mit Behörden in ganz Italien zählen.
Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten vor allen italienischen Gerichten. Herr RA Avvocato Dr. Vecchio ist am Obersten Gerichtshof in Rom zugelassen
Zulassungen
Zu unseren Rechtsgebieten gehören
Italienisches Recht
Wir arbeiten seit 2001 gernzüberschreitend auf dem Gebiet des deutsch-italienischen internationalen Rechts.
Handelsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des internationalen Privatrechtes.
Wir legen unseren Fokus auf Ihre Rechtsbeziehungen mit Italien.
Kommen Sie bei Fragen gerne einfach auf uns zu, ganz egal, ob es sich um den Bereich der deutsch-italienischen Wirtschaftsbeziehungen, dem Familienrecht, Erbrecht oder dem Handelsrecht dreht. Sie werden in Ra Dr. Vecchio immer einen kompetenten Ansprechpartner haben.
FAMILIENRECHT
Ob bei Scheidungen, Sorgerechtsangelegenheiten oder Umgangsrechtsverfahren, sowie auch im Bereich der internationales Kindesentführung:
Wir sind für Sie Ihr Ansprechpartner bei allen familienrechtlichen Fragestellungen.
Die nationalen Besonderheiten des italienischen und des internationalen Rechtes finden hierbei besondere Berücksichtigung.
Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in förmlichen und gerichtlichen Verfahren wie
und veranlassen die entsprechenden
Wir verteidigen Sie in allen Ordnungswidrigkeiten, wenn Sie ein Bußgeld in Italien erhalten haben.
Für Verkehrsverstöße in Italien werden oft weitaus höhere Bußgelder und Geldstrafen verhängt als in Deutschland.
Im Gegensatz zu Deutschland beruht die Geldbuße in Italien auf einer verschuldensunabhängigen Halterhaftung. Das heißt, dass anders als in Deutschland für einen Verkehrsverstoß in Italien grundsätzlich der Halter, also der Fahrzeugeigentümer und nicht der Fahrer haftet.
Aufgrund eines Übereinkommens der Rechtshilfe in Straf- und Bußgeldsachen werden seit einiger Zeit italienische Zahlungsaufforderungen an den deutschen Wohnsitz des Betroffenen versandt. Die deutschen Behörden beantworten zuvor Halteranfragen der italienischen Polizei. Auch wenn Italien noch keine Umsetzung des EU-weiten Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen umgesetzt hat, so können Vollstreckungen doch bereits jetzt vor Ort beim nächsten Italienurlaub oder einer Geschäftsreise in Italien drohen.
Möchten Sie sich als Betroffener gegen die Geldbuße verteidigen, so gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der ricorso – der Einspruch – bei der Präfektur oder aber beim Friedensrichter ( Giudice di Pace ) eingelegt. Es gibt also ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Rechtsmitteln. Üblicherweise entscheidet der Friedensrichter in einer mündlichen Verhandlung. Der Präfekt führt meist im schriftlichen Verfahren.
Da sich jeder Fall anders gestaltet, ist immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Mit sehr hoher Wahrscheinichkeit wird bei Inanspruchnahme eines Anwaltes dem Einspruch stattgegeben. In der Regel übernehmen die Rechtsschutzversicherungen hier die Gesamtkosten des Anwaltsverfahrens.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Kanzlei, die im deutsch-italienischen Rechtsverkehr tätig ist.
Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich in Sachen Verkehrsrecht, Schmerzensgeld und Schadensregulierung von Deutschland aus in Italien.
Für die Mandantschaft sind wir direkt in Deutschland ansprechbar und übernehmen nach einem Verkehrsunfall in Italien die Schadensregulierung und nach Personenschäden die Geltendmachung von Schmerzensgeld in Italien, da die Schmerzensgeldansprüche nach italienischem Recht um ein Vielfaches mehr betragen als dies nach deutschem Recht üblich ist.
Die Durchsetzung der Regulierung von Sach- und Personenschäden sowie auch von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Italien übernehmen wir sowohl außergerichtlich bei direkten Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen in Italien als auch – wenn notwendig – im Prozess vor allen italienischen und oder deutschen Gerichten unter Anwendung des italienischen materiellen Rechtes.
Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Recht. Die Verträge über Grundstücke sind beim Immobilienregister (conservatoria dei registri immobiliari) einzutragen (trascrizione gemäß Artikel 2643 Nr. 1 Codice Civile). Diese Eintragung begründet nicht wie im deutschen Recht den öffentlichen Glauben an die Richtigkeit (Artikel 2644 Codice Civile), sondern hat lediglich Publizitätscharakter.
In Italien gilt auch nicht das so genannte Abstraktionsprinzip, wonach im deutschen Recht zwischen schuldrechtlichem Verpflichtungsgeschäft und dinglichem Erfüllungsgeschäft unterschieden wird. Nach Artikel 1376 codice civile überträgt und erwirbt man grundsätzlich das Eigentums oder das dingliche Recht an einer bestimmten Sache aufgrund der in rechtmäßiger Weise geäußerten Willenseinigung der Parteien“ (sogenanntes Konsensualprinzip).
Auch wenn eine umfassende deutschsprachige Literatur zum Thema Immobilien in Italien existiert, ist die rechtlichen Absicherung durch Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwaltes unabdingbar; insbesondere dann, wenn Makler eingeschaltet sind.
Wir bieten deutschen Mandanten in Deutschland Beratung, Vertretung und Überprüfung der rechtlichen Abwicklung des Geschäfts zum Erwerb der Immobilien in Italien.
In diesem Rechtsgebiet gilt es vor allem das sogenannte Kollisionsrecht zu beachten.
Dies bedeutet, dass zuerst geklärt werden muss, welche Rechtsordnung Anwendung finden kann. Dies kann sich entweder aus der Staatsbürgerschaft ergeben, oder sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt richten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer Rechtswahl, die jedoch noch zu Lebzeiten getroffen werden muss, damit sie sich in einer Verfügung von Todes wegen entfalren kann.
Wir übernehmen die Abwicklung von Erbfällen sowohl in Deutschland, als auch in Italien, einschließlich der Grundbucheintragungen und Auflösung von Bankkonten und anderer Vermögenswerte.
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Im Bereich des Arbeitsrechtes gelten kurze Fristen, welche unbedingt eingehalten werden sollen.
Wir begleiten Sie von Anfang an. Von der Sichtung und Gestaltung des Arbeitsvertrages bis zur Vertretung vor allen Arbeitsgerichten.
Vertretung von Bußgeldangelegenheiten in Italien
In Italien begangene Ordnungswidrigkeiten werden seit 2010 grenzüberschreitend verfolgt. Sollten Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, kontaktieren Sie uns, um hohe Folgekosten zu vermeiden. Wir vertreten Sie vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Internationales Handelsrecht
Nicht nur im Privatrecht häufen sich Fälle mit Auslandsbezug, auch der Handel selbst wird immer globaler.
Unser Handelsrecht ist auf Schnelligkeit ausgerichtet, in anderen Rechtsordnungen können die Sachverhalte folglich anders geregelt werden.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, kommen Sie mit Ihren Fragen zu uns. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie umfassend und kompetent.
Immobilienerwerb in Italien
Das italienische Immobilienrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen. Damit Sie rechtlich abgesichert und sorgenfrei sind, unterstützen wir Sie gerne beim Erwerb Ihrer Immobilie in Italien.
Verkehrsunfälle in Italien
Auch bei Verkehrsunfällen in Italien vertreten wir Sie bei allen auftretenden Fragen, ob Schadensregulierung, oder Schmerzensgeld. Wir unterstützen Sie von Deutschland aus, auch vor italienischen Gerichten.
INKASSO
Ihr Schuldner bezahlt den geforderten Betrag nicht?
Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche für Sie durch, damit Sie sich wieder auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
Dr. Ernesto Vecchio LL.M.
Rechtsanwalt + Avvocato
M1, 5 (Quadrate)
D-68161 Mannheim
Tel +49 (0) 621 / 15 666 58
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